Geboren am 25. April 1871 in Altona (heute Stadtteil von Hamburg), Abitur 1889 studierte an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. Das Diplom als Elektroingenieur vom Juli 1900 bescheinigt Friedrich Dunckler einen "bestandenen" Abschluss. (s. Fotokopie)
Civil-Ingenieur (auch Zivil-Ingenieur): Eine Berufsbezeichnung in Österreich für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete natürliche oder juristische Personen für die Fachgebiete Architektur und Ingenieurwesen. Im 19. Jahrhundert war die Bezeichnung auch in Preußen verbreitet; entspricht dem deutschen Status: »Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger« bei Gericht.
Ausschließlich in dieser Zeit verwendete Dunckler für seine Auftritte den Vornamen "Fritz". Hier ein Werbeblatt für seine Vortragsangebote aus dieser Zeit (Stadtarchiv Wismar, R.A. 6328)
Zum Zeitpunkt 1925 lebte Dunckler mit Annamarie geb. Gepser in kinderloser Ehe. Wohnhaft zunächst am Reuterplatz 1 (als Betriebsingenieur des Gas- und Elektrizitätswerks) und später als Dozent am Burgwall 23.
Friedrich Duckler, ständig der Auffassung, finanziell nicht ausreichend bedacht zu werden, beantragt am 7. April 1923 die Genehmigung auf Nebentätigkeit als ein technischer Beirat (eine best. Qualifikation bedingende unterschriftsleistende Tätigkeit...) in einer Elektrofirma. Profitierend aus seiner früheren Tätigkeit erfährt er auf Anfrage der Akademieleitung Akzeptanz seines Vorhabens durch seinen früheren Vorgesetzten, dem Direktor des Wismarer Gas- und Elektrizitätswerks Max Lindekugel.
Am 16. Juli 1924 kam zu einem Studentenstreik mit einem schriftlich formulierten Forderungskatalog. Die Studenten drohten bei Nichterfüllung ihrer Forderungen mit dem Weggang nach Schwerin. Die Dozenten mussten um ihren Job fürchten und beschlossen, mit den Studenten über diese Forderungen zu verhandeln. In den dafür gewählten Dozentenausschuß unter dem Obmann Dozent Rau wurden auch Heinrich und Dunckler gewählt.
Es kam zu Studentengesprächen mit Unterstützungsbekundungen seitens der Dozenten, zu Gesprächen mit Schweriner Stadtvertretern, zu einem Zeitungsinterview mit Äußerungen von Heinrich und auch Dunckler…
Die Solidarität von Dozenten mit ihren Studenten deutete der Rat der Stadt als eine schwindende Loyalität des Lehrkörpers der Akademie und schuf ein Exempel. Der Rat der Stadt Wismar als Arbeitgeber hatte Dunckler zeitweilig vom Dienst suspendiert und am 13. August 1924 den Antrag auf ein Disziplinarverfahren beim Innenministerium gestellt.
Beschluss: Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen Dunckler
Das Urteil ‑ Freispruch ‑ wurde am 8. Dezember 1924 gesprochen.
Daraufhin fordert der Rat eine Abschrift des Urteils an. Zugestellt am 7. Februar 1925 wird gleichzeitig auf die nun bereits erlangte Rechtskraft des Urteils hingewiesen. Man rang anscheinend mit dem Urteil, denn es vergingen noch zehn (!) Tage, bevor der Rat am 18. Februar 1925 sich entschloss, das Urteil nebst Begründung dem Kuratorium zur „vertraulichen Bekanntgabe“ zuzustellen.
Im Dezember 1932 bemängelte der Allgemeine Studenten-Ausschuss (AStA) in einem Brief an Akademie-Direktor Böttger über die mangelnde Lehrqualität im Fach Konstruktion durch den Baurat Dunckler. Außerdem wurden seinem Assistenten Eppinger Verfehlungen vorgeworfen...
Mehr… Weniger…Im Dezember 1934 beantragte Dunckler selbst seine Pensionierung zum 1. April 1934. Der Arzt Dr. Götze attestierte ihm ein langjähriges Krampfaderleiden, was in der Vergangenheit schon mehrfach zu Thrombosen geführt hatte. Dunckler betrachtete sich in Lebensgefahr, da er im berufsbedingten Stehen an der Tafel die Gefahr weiterer Thrombosen sah. So ging Dunckler mit erst fast 64 Jahren in den Ruhestand.
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