(aus Programmheft dreißiger Jahre; in Jahren zuvor gab es mehr Übungen zum Gleichstrom)
"...Am 24.1.1925 nachmittag 5 Uhr brach infolge Plattengärung eine Akkumulatorenzelle mit ca. 2 l Schwefelsäureinhalt. Die Säure ergoß sich auf den Labor-Mantel und die Hosen. Trotz sofortiger Gegenmaßnahmen sind Hosen, Mantel und ... Ärmel ... des Oberhemdes vollkommen verbrannt."
So beginnt der Antrag von Dr.-Ing. Kurt Heinrich auf Entschädigung und auf eine Laboratoriumszulage nach seinem Akku-Säureunfall im Laboratorium. Heinrich machte geltend, dass wie er es aus der Industrie und anderen Hochschulen(!) kannte, "...sogenannte Funktionszulagen für Herren, die vorwiegend im Betrieb, Prüffeld oder Laboratorium tätig sind" gibt. Er sah sich seinen "...Amtskollegen gegenüber finanziell wesentlich im Nachteil, da durch (seine) dienstliche Tätigkeit im Laboratorium ein sehr großer Verschleiß an Kleidungstücken bedingt" wäre.
… und stellt Antrag auf Funktionszulage.
Damit erneuerte er gleichzeitig einen bereits 1924 vorgenommenen Vorstoß, für die Notwendigkeit der Einführung einer Funktionszulage zu werben. Wie zu erwarten leitete das einen längeren (letztlich abgelehnten) Verwaltungsvorgang ein. (Eine Thematik, die dem Verfasser auch aus DDR-Zeiten bekannt ist. Heutzutage wird vermutlich auf eine steuerliche Absetzbarkeit verwiesen.)