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Zur Historie von Experimental- / Amateurfunk in Wismar und der Ingenieur-Akademie

Der DASD

(DASD / auch D.A.S.D. = Deutscher Amateur-Sende und Empfangsdienst)

Zum Anliegen des DASD im Buch "DASD-Kurzwellentechnik" von 1931:

 

oben zum Vorwort 1931   //      1936 klingt es etwas anders... (Link!)

Entgegen der internationalen Entwicklung hatte das Deutsche Reichspostministerium (bis 1919 Reichspostamt) lange Zeit erfolgreich auf ihre Monopolstellung in der Nachrichtenbeförderung beharrt und sogar Empfangsgenehmigungen verhindert. Nur zögerlich wurden 1924 erste Experimentier-Sendelizenzen für Institutionen erteilt, so auch an die Wismarer Akademie. Rein hobbymäßige Genehmigungen (Amateurfunk) ließen noch viele Jahre in Deutschland auf sich warten.

Doch viele dieser institutionellen Erstlizenzler beteiligten sich häufig auch auch am internationalen Amateurfunk. Formal illegal, aber viele Jahre geduldet. Das abrupte Ende dieser Duldung kam mit der Eingabe des D.A.S.D. beim Reichspostministerium am 7. Dezember 1933, die sich über die sogenannten „wissenschaftlicher Lizenzen“ beschwerten.  (mehr dazu)

Wismars Akademie strebt Mitgliedschaft im DASD an

Heinrich engagierte sich im Bereich der Verbreitung und Entwicklung des deutschen Funk- und Radiowesens, um die durch Staat und Reichspost stark reglementierte private Nutzung von Empfangsanlagen und das lange Verbot privater Sendegenehmigungen zu durchbrechen. Unter Heinrichs Vorsitz gründete am 10. Juni 1924 in Wismar der Funkverein Wismar e.V. Wie der Wismarer Verein zählten aus dem Bereich MV drei weitere Radio- bzw. Funkvereine (Rostock, Schwerin und Neustrelitz) am 24. Januar 1924 zu den frühen Vereinen des durch die Deutsche Reichspost zur Ausbildung und Prüfung zur Audionversuchserlaubnis autorisierten Deutschen Funkkartells.

Am 28. Juli 1925 löste sich das aus elf Funkverbänden bestehende Funkkartell auf. Mittlerweile zählten 320 Vereine dazu. Dafür gründete in Berlin der DFTV, der Deutsche Funktechnische Verband DFTV, wo Heinrich sich auch als Akademievertreter einbrachte. Der DFTV gilt als Vorgängerorganisation des heutigen DARC (Deutscher Amateur Radio Club), aber über einen weiten Weg.

Innerhalb des DFTV schlossen sich die Kurzwellenhörer zum „Deutschen Empfangsdienst“ (DED) zusammen.  Januar 1926 den „Deutschen Sendedienst“ (DSD).

Es begann erst einmal mit dem „Deutschen Empfangsdienst“ (DED), denn Sendelizenzen wurden von der Weimarer Regierung nicht vergeben. Die wenigen darunter befindlichen Sendeamateure bildeten innerhalb des DFTV am 20. März 1926 den „Deutschen Sendedienstes“ (DSD). Das Thema „Senden“ war dabei mehr Wunsch als Realität und auf wenige offizielle Versuchs-Lizenzen beschränkt, aber viele Deutsche Funkamateure ließen sich nicht abhalten eben ohne Lizenz zu senden. Das war die Blütezeit der sog. „unlis“-Rufzeichen.

Schon auf der dritten Kurzwellentagung in Kassel am 20. März 1927 schlossen sich DED und DSD zum Deutschen Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD) mit 13 Landesgruppen zusammen. http://www.dl7sp.de/index.php?page=geschichte&dl=dl7sp 

mehr zu DSD (1926) / DASD (1927) mit Zeitschrift "CQ", später die "CQ" als Einlage des "Funkbastler" (DFTV)

Technische Aufnahmebedingungen (fast) erfüllt

Im Frühjahr 1933 war an der Akademie ein neuer Sender gebaut worden. Ein KW-Empfänger war im Aufbau, so dass zum Herbst 1933 fast alle technischen Voraussetzungen (KW-Empfänger und zur Eichung einen Wellenmesser) zur Aufnahme in den DASD erfüllt waren. In einer Korrespondenz vom Dipl.-Ing. Stein vom 17. September 1933 aus Stuttgart werden dazu die letzten Absprachen in Richtung Akademie getroffen.

Nun doch keine Akademie-Mitgliedschaft mehr im DASD

Der Reichspostminister beauftragte am 13. Januar 1934 alle Oberpostdirektionen (OPD), die Genehmigungsinhaber von Versuchsanlagen über diese Unzulässigkeit zu informieren:

Dieses „Anschwärzen“ der wissenschaftlichen Lizenzträger durch den DASD dürfte im oben dargestellten und wohl auch vermehrten „Missbrauch“ begründet sein. Zumal man davon auszugehen kann, dass die Genehmigungsbeantragung bzw. Voraussetzung zur Erlangung einer Lizenz/Genehmigung beider Lager recht unterschiedlich gewesen sein dürfte und dieses für den DASD nun anscheinend nicht mehr hinnehmbar war. Zur Konfliktlösung sollen diese Stationen auf die Möglichkeit des Erwerbs „...eine(r) zweite(n) Lizenz beim DASD“ hingewiesen werden. (mehr dazu/ auf Seite 3)

Für Dipl.-Ing Stein, als Nachfolger von Dr.-Ing. Heinrich, lässt sich die private Mitgliedschaft im DASD nachweisen. Er verfügte über die offiziellen (Hörer-)Lizenz DE2265J. Die angestrebten Akademie-Mitgliedschaft scheint es nicht gekommen zu sein. oder es war für die Akademie nicht mehr erstrebsam.